Kursstart
Montag: 29.11.2021 17.45 Uhr
Mittwoch: 24.11.2021 18.00 Uhr
Donnerstag: 25.11.2021 19.00 Uhr
Samstag: 27.11.2021 10.30 Uhr
Kursstart:
Montag: 18.10.2021 19.15 Uhr
Mittwoch: 20.10.2021 19.15 Uhr
Donnerstag: 21.10.2021 13.30 Uhr
Ab 1. März 2021 starten wir mit unserem Training wieder in der Nanisau. Das Team der Hundeschule Alpstein freut sich sehr, euch und eure treuen Vierbeiner in den Kursen begrüssen zu dürfen.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Nach Abklärungen durch den Verband der Schweizerhundeschulen hat das BLV folgendes bekannt geben:
Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, Risiken für Mensch und Tier durch mangelhalft sozialisierte Hunde zu verhindern, können die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden nicht länger ausgesetzt werden.
Hundeschulen dürfen ihre Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) wieder durch führen sowie Einzellektionen.
Hallen und Anlagen für den Hundesport bleiben weiterhin geschlossen.
Konkret heisst das für die Hundeschule Alpstein:
Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurs sind wieder möglich aber nicht in der Nanisau, da unser Übungsplatz als Sportanlage gilt.
Unser Trainingsort für jene Kurse ist neu bis Ende Februar in 9043 Trogen. Die Kurse finden jeweils Samstag statt auf Anfrage auch andere Wochentage möglich.
Leider finden nach Verordnung des Bundesrats bis Ende Februar folgende Kurse nicht statt:
@Winterplausch
@Flexiness
@Begleithund
@Mantrail
Anlagen für Aktivitäten mit Hunden sind ab 22. Dezember 2020 und sicher bis 22. Januar 2021 geschlossen, unabhängig davon, ob es sich um Innenräume (Hallen) oder Aussengelände handelt (Art. 5d Abs. 1 Bst. d).
Somit sind jegliche Aktivitäten auf «offiziellem Gelände» verboten. Dazu gehören neben Fussball- oder Tennisplätzen auch Hundesportplätze. Das Nutzungsverbot gilt auch für jene Anlagen für die Hundeerziehung – hier ist Art. 6d Abs. 1 zu beachten, wonach Bildungsangebote nicht im Präsenzunterricht stattfinden dürfen.
Davon ausgenommen sind Einzellektionen in der Erziehungsarbeit (Art. 6d Abs. 1 Bst. b), und ebenfalls Aktivitäten, die nachweisbar notwendiger Bestandteil eines offiziellen Bildungsganges sind (Art. 6d Abs. 1 Bst. c Ziff. 1). Unter letzteres fallen z.B. Kurse, die im Einzelfall vom kantonalen Veterinärdienst verordnet wurden.
Innerrhoder Ferienpass
SC-Jugend und Hund Sommerlager
Sommer-Event
Famidea - Spiel und Spass mit einem Hund
NPO- Begleithundeprüfung
FG Eggerstanden - Spiel und Spass mit einem Hund